Fördermittel sichern für altersgerechten Umbau
Ein Eigenheim ist eine feine Sache und kann als Altersversorgung genutzt werden. So lange wie möglich möchte man wohnen bleiben in der vertrauten Umgebung, die man sich oft mühevoll, unter großen finanziellen Belastungen, aufgebaut hat. Man möchte auch noch im Alter aktiv sein und so wenig wie möglich Hilfe in Anspruch nehmen. Nun stellt sich die Frage, ob das Eigenheim auch im Alter in dieser Form genutzt werden kann oder ob es umgebaut werden sollte. Will man umbauen, sollte man nicht versäumen, sich Fördermittel zu sichern. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die KfW fördert altersgerechtes Umbauen. Die KfW hat dazu ein Programm erarbeitet – das Programm 455. Für den Umbau des Eigenheims oder für den Kauf eines barrierefrei umgebauten Hauses wird ein Zuschuss gewährt.
Der Zuschuss von der KfW muss schriftlich beantragt werden. Dazu ist der Antrag bei der KfW bereits vor dem Kauf der Immobilie oder vor dem geplanten Umbau zu stellen. Nach Kauf der Immobilie oder nach Abschluss der Umbaumaßnahmen sind Kaufbelege oder Rechnungen der Fachunternehmen, die den Umbau vorgenommen haben, bei der KfW einzureichen. Eigenleistungen und Material, das für Eigenleistungen gekauft wurde, können nicht bezuschusst werden. Die Zuschüsse können nicht nur von Besitzern von Eigenheimen beantragt werden, auch Vermieter können, wenn sie Umbaumaßnahmen vornehmen, von der KfW Fördermittel erhalten. Erhöhen sich während der Umbaumaßnahmen die Kosten, können die Zuschussbeträge, die bereits zugesagt wurden, nicht mehr erhöht werden.
Gefördert werden können für den Umbau Maßnahmen zur Umgestaltung von Wegen, Zugängen, Treppen und Rampen, der Einbau von Aufzugsanlagen oder der Einbau von Treppenliften. Umbaumaßnahmen in der Wohnung sind förderfähig, wenn sie dem barriefreien Wohnen dienen. Bewegungsflächen können geschaffen werden, Sanitärobjekte können umgestaltet werden. Auch die Schaffung von Sicherheitsmaßnahmen ist förderfähig. Technische Mindestanforderungen sind dabei zu beachten. Die KfW informiert in einem Merkblatt darüber. Gefördert werden können nur solche Umbaumaßnahmen, für die noch kein anderweitiger Zuschuss gezahlt wurde. Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die bereits begonnen wurden und umgebaute Immobilien, die bereits gekauft wurden. Für Ferien- und Wochenendhäuser und für gewerblich genutzte Immobilien werden keine Fördermittel gezahlt.
Der Betrag für die Förderung wird direkt auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Eine Tilgung ist nicht erforderlich, so bestehen keine finanziellen Verpflichtungen.
